Sollte ihr Kind erkrankt sein, rufen Sie bitte bis 7:45 Uhr im Sekretariat an und sprechen auf den Anrufbeantworter. Nennen Sie bitte den Namen des Kindes, die betroffene Klasse und die Dauer der Erkrankung.
Sollte Ihr Kind Erkältungssymptome haben, befolgen Sie bitte die Hinweise des niedersächsischen Bildungsministeriums.
Wenn ihr Kind eine ansteckende Erkrankung wie z.B. Krätze, Scharlach, Windpocken und andere hat, informieren Sie sich bitte über das Merkblatt „Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. § 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)“ über die weitere Vorgehensweise. Dieses Merkblatt haben Sie bei der Einschulung ausgehändigt bekommen und ist sonst auch noch einmal im Sekretariat erhältlich.
In bestimmten Fällen darf ihr Kind dann eine zeitlang nicht die Schule besuchen. Bitte kontaktieren Sie dann immer den Haus- oder Kinderarzt und informieren unverzüglich die Schule, da wir eine Meldepflicht haben. Vielen Dank!